Betrifft jeden, der am Kran arbeitet, bevor er genutzt wird
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Gefahr für Personen! Personen können verletzt werden, wenn der Kran falsch in Betrieb genommen wird. Wird anderes als ABUS-Personal mit der Inbetriebnahme beauftragt, ist der Betreiber verantwortlich, dass ausreichend qualifiziertes Personal den Kran in Betrieb nimmt. Die hier beschriebenen Abläufe genau einhalten. |
Beispiele für befähigte Personen:
─ Personen mit umfassender Kenntnis durch fachliche Ausbildung im Maschinenbau und in der Elektrik von Kranen.
─ Personen mit ausreichender Erfahrung in Betrieb, Montage und Wartung von Kranen.
─ Personen mit umfassender Kenntnis von entsprechenden Regeln der Technik, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften, die im jeweiligen Land gelten.
─ Personen mit regelmäßiger Schulung durch ABUS.
ABUS übernimmt keine Haftung für Schäden durch nicht sachgemäße und von nicht qualifizierten Personen durchgeführte Inbetriebnahmen.
ABUS empfiehlt, die Inbetriebnahme von ABUS-Montageteams ausführen zu lassen.