Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.
Die Entscheidung, ob das HB-System in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob das HB-System danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
HB-Profilschienen an Kranbahn und am Kranträger prüfen
(Sichtprüfung). Es dürfen keine Anrisse oder ähnliche Beschädigungen zu sehen
sein.
Bolzen und SL-Sicherungen prüfen. Siehe Bolzen und SL-Sicherungen
prüfen.
Fahrwerke prüfen. Siehe Fahrwerke prüfen.
Traverse HB10/HB11 prüfen. Siehe Traverse HB10/HB11 prüfen.
Fahrantrieb HBF prüfen. Siehe Fahrantriebe HBF prüfen.
Nur bei Fahrantrieb HBF: Prüfspalt, Bremsbelagstärke und O-Ring
prüfen. Siehe Bremse am
Fahrantrieb prüfen.
Abschlusskappen prüfen. Siehe Abschlusskappen prüfen.
Kranbahnaufhängungen prüfen. Siehe Kranbahnaufhängungen prüfen.
Gummilagerung prüfen. Siehe Gummilagerung prüfen.
Profilstöße prüfen. Siehe Profilstoß prüfen.
Schleifleitung prüfen. Siehe Schleifleitung prüfen.
Bei EHB-X und ZHB-X: Schrauben am Kopfstück prüfen. Siehe Schrauben am Kopfstück
prüfen.