Umfang der Prüfung

 

Die befähigte Person, die das HB-System prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.

 

Übersicht: HB-System prüfen

Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.

Die Entscheidung, ob das HB-System in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob das HB-System danach erneut geprüft werden muss.

Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.

 

Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:

 

*   HB-Profilschienen an Kranbahn und am Kranträger prüfen (Sichtprüfung). Es dürfen keine Anrisse oder ähnliche Beschädigungen zu sehen sein.

*   Bolzen und SL-Sicherungen prüfen. Siehe Bolzen und SL-Sicherungen prüfen.

*   Fahrwerke prüfen. Siehe Fahrwerke prüfen.

*   Traverse HB10/HB11 prüfen. Siehe Traverse HB10/HB11 prüfen.

*   Fahrantrieb HBF prüfen. Siehe Fahrantriebe HBF prüfen.

*   Nur bei Fahrantrieb HBF: Prüfspalt, Bremsbelagstärke und O-Ring prüfen. Siehe Bremse am Fahrantrieb prüfen.

*   Abschlusskappen prüfen. Siehe Abschlusskappen prüfen.

*   Kranbahnaufhängungen prüfen. Siehe Kranbahnaufhängungen prüfen.

*   Gummilagerung prüfen. Siehe Gummilagerung prüfen.

*   Profilstöße prüfen. Siehe Profilstoß prüfen.

*   Schleifleitung prüfen. Siehe Schleifleitung prüfen.

*   Bei EHB-X und ZHB-X: Schrauben am Kopfstück prüfen. Siehe Schrauben am Kopfstück prüfen.