Umfang der Prüfung

 

Die befähigte Person, die den Kran prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.

 

Übersicht: EHB-I prüfen

Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.

Die Entscheidung, ob der EHB-I in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob der Kran danach erneut geprüft werden muss.

Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.

 

Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:

 

*    Fahrwerksbolzen prüfen. Siehe Fahrwerksbolzen prüfen.

*    Spurkranzspiel am Kranfahrwerk prüfen. Siehe Produkthandbuch „Handfahrwerk HF / Elektrofahrwerk EF“.

*    Bolzen und SL-Sicherungen prüfen. Siehe Bolzen und SL-Sicherungen prüfen.

*    Katzfahrwerke prüfen. Siehe Fahrwerke prüfen.

*    Traverse HB11 prüfen. Siehe Traverse HB10/HB11 prüfen.

*    Nur bei Katzfahrantrieb: Fahrantriebe HBF prüfen. Siehe Katzfahrantriebe HBF prüfen.

*    Nur bei Katzfahrantrieb: Bremse am Katzfahrantrieb prüfen. Siehe Bremse am Katzfahrantrieb prüfen.

*    Abschlusskappen an den HB-Profilschienen prüfen. Siehe Abschlusskappen prüfen.

*    Profilstoß prüfen. Siehe Profilstoß prüfen.

*    Schleifleitung prüfen. Siehe Schleifleitung prüfen.

*    Lagerscheibe in der Kranträgeraufhängung prüfen. Siehe Lagerscheibe in Kranträgeraufhängung prüfen.