Die befähigte Person, die den Kran prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.
Die Entscheidung, ob der EHB-I in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob der Kran danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
Fahrwerksbolzen prüfen.
Siehe Fahrwerksbolzen
prüfen.
Spurkranzspiel am
Kranfahrwerk prüfen. Siehe Produkthandbuch „Handfahrwerk HF / Elektrofahrwerk
EF“.
Bolzen und SL-Sicherungen
prüfen. Siehe Bolzen
und SL-Sicherungen prüfen.
Katzfahrwerke prüfen.
Siehe Fahrwerke prüfen.
Traverse HB11 prüfen.
Siehe Traverse HB10/HB11
prüfen.
Nur bei Katzfahrantrieb:
Fahrantriebe HBF prüfen. Siehe Katzfahrantriebe HBF prüfen.
Nur bei Katzfahrantrieb:
Bremse am Katzfahrantrieb prüfen. Siehe Bremse am Katzfahrantrieb
prüfen.
Abschlusskappen an den
HB-Profilschienen prüfen. Siehe Abschlusskappen prüfen.
Profilstoß prüfen. Siehe
Profilstoß prüfen.
Schleifleitung prüfen.
Siehe Schleifleitung
prüfen.
Lagerscheibe in der
Kranträgeraufhängung prüfen. Siehe Lagerscheibe in
Kranträgeraufhängung prüfen.