Die befähigte Person, die den Kettenzug prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Die Entscheidung, ob der Kettenzug in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob der Kettenzug danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
Lasthaken prüfen. Siehe Lasthaken prüfen.
Aufhängebügel prüfen. Siehe Aufhängebügel
prüfen.
Zustand und Verschleiß der Kette
prüfen. Siehe Zustand
prüfen.
Schmierung der Kette prüfen.
Die Kette darf nicht trocken sein, es muss Schmierstoff an der Oberfläche zu
erkennen sein. Ansonsten Kette schmieren. Siehe Kette schmieren.
Einbau der Kette prüfen.
Sie
darf nicht in sich verdreht eingebaut sein. Ansonsten Kette entfernen und
drallfrei einbauen.
Kettenanschlagstück prüfen.
Es muss vorhanden sein und so am vorletzten oder drittletzten Kettenglied
montiert sein, dass die Öffnung im montierten Zustand in Richtung des innen
liegenden Strangs (durch die Last belasteter Strang) zeigt. Ansonsten
Kettenanschlagstück neu montieren.
Kettenfestpunkt prüfen.
Axialrillenkugellager am
Lasthaken prüfen.
Es muss leicht zu drehen sein und darf nicht beschädigt
sein. Ansonsten Axialrillenkugellager tauschen.
Prüfung dokumentieren:
Wenn der Kettenzug Teil einer
Krananlage ist: Die Ergebnisse der Prüfung im Prüfbuch der Krananlage
dokumentieren.
Wenn der Kettenzug eigenständig
betrieben wird: Die Ergebnisse der Prüfung im Prüfbuch dokumentieren.