Die befähigte Person, die den Fahrantrieb prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.
Die Entscheidung, ob der Fahrantrieb in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob der Fahrantrieb danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
Luftspalt und
Bremsbelagstärke prüfen. Siehe Luftspalt und Bremsbelagstärke
prüfen.
Schmierung der Zahnkränze
prüfen. Die Zahnkränze müssen vollständig geschmiert sein. Der Schmierstoff darf
nicht verschmutzt sein. Ansonsten die Zahnkränze reinigen und schmieren. Siehe
Zahnkränze
schmieren.
Zahnkränze prüfen. Die
Zahnkränze dürfen nicht abgenutzt, verformt oder sonst wie beschädigt sein.
Ansonsten die Laufräder austauschen.