Diese Hinweise beachten, um den Arbeitsnehmern am Kran ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
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Produkthandbücher beachten! Neben den hier beschriebenen Punkten gelten auch alle Angaben im Abschnitt „Hinweise zur Sicherheit“ in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern. |
Gefahr vor Lastabsturz durch agressive Umgebung! | ||
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Dämpfe von aggressiven Stoffen (z. B. Säuren und Laugen) greifen Metall- und Kunststoffteile am Kran an und zersetzen sie. Dadurch kann der Kran beschädigt werden und die Last abstürzen. Der Kran darf nicht in aggressiven Umgebungen eingesetzt werden! Nur Krane in aggressiven Umgebungen einsetzen, die speziell dafür ausgelegt sind. |
Gefahr für Personen durch Gase! | ||
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In Schützkästen am Kran oder im Hängetaster entstehen elektrische Funken, die Gase zur Explosion bringen können. Dadurch können Personen getötet oder verletzt werden. Der gesamte Kran darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden! Auch der Hängetaster oder Sender darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden! Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen unter anderem die Schützkästen und Motoren explosionsgeschützt ausgeführt sein. Dies ist serienmäßig nicht der Fall. |
Gefahr für Personen durch Lastabsturz! | ||
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Bei dauerhaftem Betrieb im Freien können Schäden am Kran entstehen, die zum Lastabsturz oder zum elektrischen Schlag führen können. Dadurch können Personen getötet oder verletzt werden. Den Kran nicht dauerhaft im Freien betreiben! Der Kran ist für einen dauerhaften Einsatz in wettergeschützten Umgebungen ausgelegt. Kurzzeitiger Einsatz im Freien bei Regen oder Schnee ist möglich. Bei längerem Betrieb im Freien sind Veränderungen am Kran nötig. Siehe Kran für den Betrieb in nicht-wettergeschützten Umgebungen ausrüsten. Bei Wind ist auch kurzzeitiger Einsatz nicht vorgesehen. Soll der Kran bei Wind eingesetzt werden, sind Veränderungen am Kran nötig. Siehe Kran für den Betrieb in nicht-wettergeschützten Umgebungen ausrüsten. |
Gefahr für Personen durch Fehlkommunikation! | ||
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Können Personen, die gleichzeitig mit dem Kran arbeiten (z. B. Kranführer und Anschläger), sich nicht problemlos verständigen, können gefährliche Situationen mit der Last entstehen (z. B. zu frühes Anheben). Dadurch können Personen verletzt werden! Vor allem in lauten Betrieben muss vorab die Verständigung geklärt sein. Möglichkeiten, um die Verständigung sicherzustellen sind zum Beispiel eindeutige Handzeichen, Signaltöne oder Funkgeräte. |
Gefahr für personen durch fehlende Unterweisung! | ||
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Zum richtigen Anschlagen von Lasten und zum sicheren Heben und Bewegen von Lasten ist spezielles Fachwissen erforderlich. Sonst kann es zu Unfällen kommen. Personen, die mit dem Kran arbeiten (z. B. Kranführer und Anschläger), müssen vorher unterwiesen werden. Das Fachwissen muss regelmäßig geschult und die Bediener unterwiesen werden. Der Betreiber ist für diese Unterweisung verantwortlich. Die Unterweisung anhand folgender Unterlagen durchführen: ─ Anhand aller mitgelieferten ABUS-Produkthandbücher ─ Durch die landesspezifisch vorgesehene Unterweisung ─ Durch Betriebsanweisungen, die vom Betreiber erstellt werden ─ Durch die allgemeinen Arbeitssicherheitsbestimmungen ─ Durch die Regelungen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Es ist sinnvoll, diese Unterweisung schriftlich festzuhalten. |
Gefahr für personen durch lastabsturz! | ||
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Bei bestimmten Anschlagmitteln und Kran-Bauarten kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn der Lasthaken ganz nach oben fährt. Zum Beispiel kann eine Traverse unter den Hauptträger eines Zweiträgerlaufkrans prallen. Oder eine Rundschlinge kann am Hauptträger eines Krans mit Seitenlaufkatze aufgerissen werden. Dadurch kann die Last abstürzen und Personen töten oder verletzen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, wie hoch der Lasthaken mit dem jeweils vorgesehenen Anschlagmittel fahren darf! Gefährliche Situationen müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt und dann zum Beispiel durch Verstellen des Hubgrenzschalters vermieden werden. |
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Gefahr vor Lastabsturz durch ineinanderfahren der Krane! | |
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Werden mehrere Krane hintereinander auf einer Kranbahn oder übereinander auf mehreren Kranebenen eingesetzt, können sich die Arbeitsbereiche überschneiden. Dadurch kann es zu gefährlichen Situationen kommen (z. B. kann die Last vom oberen Kran mit dem unteren Kran zusammenstoßen). Gefährlichen Situationen durch überschneidende Arbeitsbereiche müssen im Vorfeld durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt und dann zum Beispiel durch eine Zusammenfahrsicherung vermieden werden! |
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Gefahr vor Lastabsturz im Tandem-betrieb! | |
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Wird eine Last von zwei separat gesteuerten Kranen transportiert, besteht die Gefahr, dass die beiden Kranführer die Krane unterschiedlich steuern. Wird eine Last von zwei Kranen mit Tandemsteuerung transportiert, besteht die Gefahr, dass ein Ausfall eines Krans nicht rechtzeitig bemerkt wird. Dadurch kann die Last abstürzen und Personen töten oder verletzen. Wird eine Last von mehreren Kranen transportiert, müssen gefährliche Situationen durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt und durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Die Krane und die Last während des Tandem-Betriebs ständig beobachten. |