Die befähigte Person, die den Kran prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.
Die Entscheidung, ob das Fahrwerk in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob das Fahrwerk danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
Fahrwerksbolzen prüfen.
Siehe Fahrwerksbolzen
prüfen.
Spurkranzspiel am
Kranfahrwerk prüfen. Siehe Produkthandbuch „Handfahrwerk HF / Elektrofahrwerk
EF“.
Bolzen und SL-Sicherungen
prüfen. Siehe Bolzen
und SL-Sicherungen prüfen.
Katzfahrwerke prüfen.
Siehe Fahrwerke prüfen.
Nur bei Katzfahrantrieb:
Katzfahrantriebe HBF prüfen. Siehe Katzfahrantriebe HBF prüfen.
Nur bei Katzfahrantrieb:
Bremse am Katzfahrantrieb prüfen. Siehe Bremse am Katzfahrantrieb
prüfen.
Abschlusskappen an den
HB-Profilschienen prüfen. Siehe Abschlusskappen prüfen.
Profilstoß prüfen. Siehe
Profilstoß prüfen.
Schleifleitung prüfen.
Siehe Schleifleitung
prüfen.
Lagerscheibe in der
Kranträgeraufhängung prüfen. Siehe Lagerscheibe in
Kranträgeraufhängung prüfen.
Nur bei Kranfahrantrieb:
Schmierung der Zahnkränze prüfen. Die Zahnkränze müssen vollständig geschmiert
sein. Der Schmierstoff darf nicht verschmutzt sein. Ansonsten die Zahnkränze
reinigen und schmieren. Siehe Produkthandbuch „Handfahrwerk HF / Elektrofahrwerk
EF“.
Nur bei Kranfahrantrieb:
Zahnkränze prüfen. Die Zahnkränze dürfen nicht abgenutzt, verformt oder sonst
wie beschädigt sein. Ansonsten die Laufräder austauschen.