Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schwenkkran montiert werden kann:
Die Voraussetzungen zur Montage des Schwenkkrans können durch ABUS mit einer technischen Vorklärung geprüft werden.
─ Die technische Vorklärung wird in der Regel durchgeführt, wenn die Montage des Schwenkkrans durch ABUS erfolgt.
─ Die technische Vorklärung kann gegen Berechnung auch durch ABUS durchgeführt werden, wenn der Schwenkkran selbstständig oder durch andere Montagefirmen durchgeführt wird.
─ Wird keine technische Vorklärung durch ABUS durchgeführt, müssen die folgenden Voraussetzungen vor der Montage selbstständig geprüft und dokumentiert werden.
─ Die in der Kranzeichnung angegebenen Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden.
─ Bauseits muss sichergestellt sein, dass die Tragkonstruktion die Kräfte aus dem Kranbetrieb aufnehmen kann. Siehe Hallenstatik zur Kräfteweiterleitung.
─ Die Befestigungspunkte für das obere und untere Wandlager müssen auf einer Ebene liegen und lotrecht zueinander sein. Die Tragkonstruktion muss lotrecht sein.
─ Alle Planungsunterlagen für den Schwenkkran müssen vorliegen.
Diese Planungsunterlagen werden durch ABUS individuell für jeden einzelnen Schwenkkran (oder für den Umbau eines bestehenden Schwenkkrans) erstellt und berechnet.
Die Planungsunterlagen, vor allem die Kranzeichnung müssen in jedem Fall genau eingehalten werden.