Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schwenkkran montiert werden kann:
Die Voraussetzungen zur Montage des Schwenkkrans können durch ABUS mit einer technischen Vorklärung geprüft werden.
─ Die technische Vorklärung wird in der Regel durchgeführt, wenn die Montage des Schwenkkrans durch ABUS erfolgt.
─ Die technische Vorklärung kann gegen Berechnung auch durch ABUS durchgeführt werden, wenn der Schwenkkran selbstständig oder durch andere Montagefirmen durchgeführt wird.
─ Wird keine technische Vorklärung durch ABUS durchgeführt, müssen die folgenden Voraussetzungen vor der Montage selbstständig geprüft und dokumentiert werden.
─ Die Voraussetzungen für die Montage der Säulenbefestigung (Ankerstangen, Idealanker, Dübelplatte, Zwischenplatte auf Hallenboden, Zwischenplatte auf Hallendecke) müssen erfüllt werden.
Siehe Produkthandbuch der Säulenbefestigung.
─ Alle Planungsunterlagen für den Schwenkkran müssen vorliegen.
Diese Planungsunterlagen werden durch ABUS individuell für jeden einzelnen Schwenkkran (oder für den Umbau eines bestehenden Schwenkkrans) erstellt und berechnet.
─ Die Planungsunterlagen, vor allem die Kranzeichnung müssen in jedem Fall genau eingehalten werden.
Sofern das durch ABUS vorgeschlagene Fundament übernommen wird, muss auch der Bewehrungsplan, der durch ABUS erstellt wurde, ausgeführt werden.
Die Planung des Fundaments mit dem Bewehrungsplan kann aber auch bauseits erstellt werden.