Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Seilzug montiert werden kann.
Dabei müssen unter anderem diese Punkte im Rahmen des technischen Genehmigungsverfahrens abgestimmt worden sein:
─ Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss dem beiliegenden Maßblatt und Datenblatt entsprechen.
─ Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss einen geraden Untergurt bzw. parallele Flansche haben.
─ Das Maß zwischen den Flanschen der Laufräder darf auf jeder Seite maximal 2 mm größer sein als die gemessene Breite des Unterflansches.
─ Die Katzstromzuführung muss als Energiekette ABUPowerline oder ABUS Schleppleitung ausgeführt sein.