Die Tandemsteuerung kann als Komponente an zwei geeigneten ABUS-Kranen nachgerüstet werden.
Da sich dadurch die Betriebsweise des Krans ändert und Gefahren auftreten können, die bei Kranen ohne Tandemsteuerung nicht auftreten, muss eine Abnahmeprüfung nach wesentlichen Änderungen durchgeführt werden. Siehe „Allgemeines Produkthandbuch für ABUS-Krane“.
Weiterhin muss eine neue Risikobeurteilung erstellt werden und eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden.
ABUS empfiehlt, die Tandemsteuerung vom ABUS-Service nachrüsten zu lassen. Siehe ABUS-Service.
Übersicht:
Netzteil und
Sicherheits-SPS in den Kranschützkasten in beiden Kranen einbauen.
Lichtschranken an beiden
Kranen montieren.
Meldeleuchten an beiden
Kranen montieren.
Alle Komponenten gemäß
Schaltplan verdrahten.
Abnahmeprüfung nach
wesentlichen Änderungen durchführen. Siehe „Allgemeines Produkthandbuch für
ABUS-Krane“.
Risikobeurteilung
erstellen, die die neuen Gefahrensituationen mit beiden Kranen im Tandem-Betrieb
berücksichtigt.
Neue Konformitätserklärung
für die Krane im Tandem-Betrieb ausstellen.