Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Die Tandemsteuerung dient dazu, zwei Krane mit nur einer Funksteuerung gleichzeitig, mit der selben Fahrgeschwindigkeit und Hubgeschwindigkeit und in die selbe Richtung (in allen drei Kranachsen Kranfahren, Katzfahren, Heben/Senken) zu steuern.

─     Der Tandem-Betrieb darf nur dann genutzt werden, wenn in beiden Kranen eine gemeinsame Last (z.B. Langgut) eingehängt ist.

─     Die Tandemsteuerung darf nur bei zwei Kranen auf derselben Kranbahn eingesetzt werden.

─     Der Abstand der beiden Krane im Tandem-Betrieb darf nicht größer sein als 30 Meter.

─     Die Tandemsteuerung ist nur für den Betrieb an zwei identischen ABUS-Laufkranen vorgesehen.

─     Tandemsteuerung ist in dieser Ausführung nicht mit Hängetaster möglich.