Die befähigte Person, die den Kran mit Fahrwerk prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Neben den hier beschriebenen Punkten müssen auch alle Punkte geprüft werden, die in anderen mitgelieferten Produkthandbüchern beschrieben sind.
Die Entscheidung, ob das Fahrwerk in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob das Fahrwerk danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Zusätzlich mindestens diese Punkte prüfen:
Fahrwerksbolzen prüfen. Siehe Fahrwerksbolzen
prüfen.
Spurkranzspiel prüfen. Siehe Spurkranzspiel prüfen.
Nur bei Elektrofahrwerk EF: Luftspalt
und Bremsbelagstärke prüfen. Siehe Bremse am Fahrantrieb
mit Stirnradgetriebe prüfen.
Nur bei Elektrofahrwerk EF: Schmierung
der Zahnkränze prüfen. Die Zahnkränze müssen vollständig geschmiert sein. Der
Schmierstoff darf nicht verschmutzt sein. Ansonsten die Zahnkränze reinigen und
schmieren. Siehe Schmierstoffe.
Nur bei Elektrofahrwerk EF: Zahnkränze
prüfen. Die Zahnkränze dürfen nicht abgenutzt, verformt oder sonst wie
beschädigt sein. Ansonsten die Laufräder austauschen.