Das Handfahrwerk HF und das Elektrofahrwerk EF sind ausschließlich als Katzfahrwerk zum horizontalen Bewegen eines Kettenzugs und als Kranfahrwerk zum horizontalen Bewegen eines Einträgerkrans EHB-I und eines Zweiträgerkrans ZHB-I geeignet. Das Fahrwerk hängt dazu an einem I-Träger mit entsprechender Breite. Die Flansche des I-Trägers können bis maximal 15° geneigt sein. Am Kettenzug oder Kran kann beim Verfahren des Fahrwerks eine Last angeschlagen sein, die so horizontal flurfrei bewegt werden kann.
─ Maximale Tragfähigkeit nicht überschreiten.
─ Die gesamte Tragkonstruktion entsprechend der Tragfähigkeit des Fahrwerks und dem Eigengewicht des Fahrwerks auslegen.
─ Nur Krane und Hubwerke an das Fahrwerk montieren, die dauerhaft und sicher montiert werden können und für diese Verwendung zugelassen sind.
─ Dauerhafter Einsatz nur innerhalb der vorgegebenen Umgebungsbedingungen und in wettergeschützten Bereichen. Kurzzeitiger Einsatz im Freien bei Regen oder Schnee ist möglich.