Hebt der Kettenzug die Prüflast nicht bzw. weicht der gemessene Wert von der maximalen Tragfähigkeit ab, muss die Rutschkupplung neu eingestellt werden.
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Gefahr durch Lastabsturz! Die Rutschkupplung nie als Betriebsgrenzschalter nutzen. Die Rutschkupplung wird dadurch auf Dauer beschädigt und die Last kann abstürzen und Personen töten oder verletzen. |
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Verschlussstopfen |
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Verschlussstopfen entfernen.
Dabei kann etwas Öl auslaufen.
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Hubmotor, Getriebe und Kette
dürfen sich beim Einstellen der Rutschkupplung nicht bewegen. Die Kette in der
Kettenführung blockieren bzw. die Kette durch den Rutschkraftprüfer
blockieren.
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Rutschkupplung prüfen, siehe Rutschkupplung prüfen.
Lässt sich die Rutschkupplung nicht mehr nachstellen, muss sie ausgetauscht werden. Dazu mit dem ABUS-Service Kontakt aufnehmen. Siehe ABUS-Service.