Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Kran montiert werden kann:
Kranbahn prüfen
─ Die Toleranzen der Kranbahn muss mit den folgenden Kriterien übereinstimmen.
─ Die Toleranzen der Kranbahn muss mit den folgenden Kriterien übereinstimmen.
Die angegebenen Toleranzen entsprechen der DIN EN 1090 bei Kraneinstufungen in Klasse 2.
Lage einer Kranbahn im Grundriss B:
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Ansicht von oben.
─ Abweichung B über die gesamte Länge der Kranbahn: B = ±10 mm.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als b = ±1 mm.
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Wand (Ansicht von der Seite) |
Ansicht von der Seite.
─ Abweichung C über die gesamte Länge der Kranbahn: C = ± 10 mm.
─ Abweichung C über die gesamte Länge der Kranbahn darf nicht größer sein als C = ± Kranbahnlänge L / 1000.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als c = ± 2 mm.
Höhenlage/Horizontallage der Kranbahn zueinander:
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Ansicht im Querschnitt
─ Abweichung SM1 über die Höhe zwischen dem unteren horizontalen und dem oberen horizontalen Fahrwerksträger: SM1 = ±5 mm
─ Abweichung SM2 über die Höhe zwischen dem unteren horizontalen und dem vertikalen Fahrwerksträger: SM2 = ±3 mm
─ Bei dem
Höhenunterschied SM1 ≤ 3 m gilt zusätzlich:
SM4 – SM3 ≥ 0 und SM5 =
±3 mm
SM4 – SM3 ≥ 0 (+2) und SM5 = ±3 mm
─ Bei dem
Höhenunterschied SM1 > 3 m gilt zusätzlich:
SM4 – SM3 ≥ 0 und SM5 =
-0,07 % von SM1
SM4 – SM3 < 0 (-0,07 % von SM1) und
SM5 =
±3 mm
Neigung der Kranbahn aus der Scheitelhorizontalen G:
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Ansicht im Querschnitt.
─ Abweichung G = 0,8 % der Breite K.
─ Der gelieferte Laufkran muss mit dem im Lageplan vorgesehenen Laufkran übereinstimmen.
─ Es muss festgelegt sein, in welcher Reihenfolge die Laufkrane auf der Kranbahn liegen sollen.