Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Kran montiert werden kann:
─ Die Toleranzen der Kranbahn muss mit den folgenden Kriterien übereinstimmen.
Die angegebenen Toleranzen entsprechen der DIN EN 1090 bei Kraneinstufungen in Klasse 2.
Lage einer Kranbahn im Grundriss B:
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Ansicht von oben.
─ Abweichung B über die gesamte Länge der Kranbahn: B = ± 5 mm.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als b = ± 1 mm.
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Wand (Ansicht von der Seite) |
Ansicht von der Seite.
─ Abweichung C über die gesamte Länge der Kranbahn: C = ± 10 mm.
─ Abweichung C über die gesamte Länge der Kranbahn darf nicht größer sein als C = ± Kranbahnlänge L / 1000.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als c = ± 2 mm.
Höhenlage der Kranbahnen zueinander E:
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Ansicht im Querschnitt.
─ Bei S ≤ 10 m gilt: Maximaler Höhenunterschied E = ± 10 mm.
─ Bei S > 10 m gilt: Höhenunterschied der Kranbahnen E (in mm) darf nicht größer sein als E = ± Spannweite S / 1000.
Abweichung von der Spannweite A:
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Ansicht von oben.
─ Bei S ≤ 16 m gilt: A = ± 5 mm.
─ Bei S > 16 m gilt: A = ± [5 + 0,25 (S-16] mm.
Mit S in m und Ergebnis in mm.
Lage der Endanschläge zueinander F:
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Ansicht von oben.
─ Versatz der Endanschläge F darf nicht größer sein als F = ± Spannweite S / 1000.
─ Maximaler Versatz F = ± 10 mm.
Neigung der Kranbahn aus der Scheitelhorizontalen G:
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Ansicht im Querschnitt.
─ Abweichung G = 1 % der Breite K.
Neigung der Kranbahnen zueinander:
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Ansicht von der Seite (perspektivisch)
─ Neigung der Kranbahnen zueinander: Neigung zwischen A1 und B1 (Radstand) – Neigung zwischen A2 und B2 (ohne Vorzeichen) darf nicht größer sein als L (Abstand zwischen A1 und B1) / 1000.
─ Der gelieferte Laufkran muss mit dem im Lageplan vorgesehenen Laufkran übereinstimmen.
─ Es muss festgelegt sein, in welcher Reihenfolge die Laufkrane auf der Kranbahn liegen sollen.