Voraussetzungen prüfen

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Seilzug montiert werden kann.

Dabei müssen unter anderem diese Punkte im Rahmen des technischen Genehmigungsverfahrens abgestimmt worden sein:

─     Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss dem beiliegenden Maßblatt und Datenblatt entsprechen.

─     Die Einbaumaße sowie die Netzspannung und Betriebsspannung müssen gemäß dem Maßblatt sowie dem Datenblatt entsprechend geprüft werden.

─     Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss einen geraden Untergurt bzw. parallele Flansche haben.

─     Das Maß zwischen den Flanschen der Laufräder darf auf jeder Seite maximal 2 mm größer sein als die gemessene Breite des Unterflansches.

─     Die Lauffläche, auf der die Laufräder des Seilzugs verfahren, muss frei von Farbe oder sonstigen Beschichtungen sein.

─     Nur bei Einträgerlaufkran:

Die Katzstromzuführung muss als Energiekette ABUPowerline oder ABUS Schleppleitung ausgeführt sein.

─     Nur bei Einschienenkatzbahn:

Die Katzstromzuführung muss als ABUS Schleppleitung oder Schleifleitung ausgeführt sein.