Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Seilzug montiert werden kann.
Dabei müssen unter anderem diese Punkte im Rahmen des technischen Genehmigungsverfahrens abgestimmt worden sein:
─ Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss dem beiliegenden Maßblatt und Datenblatt entsprechen.
─ Die Einbaumaße sowie die Netzspannung und Betriebsspannung müssen gemäß dem Maßblatt sowie dem Datenblatt entsprechend geprüft werden.
─ Der geschweißte Kastenträger oder I-Träger, an dem der Seilzug verfährt, muss einen geraden Untergurt bzw. parallele Flansche haben.
─ Das Maß zwischen den Flanschen der Laufräder darf auf jeder Seite maximal 2 mm größer sein als die gemessene Breite des Unterflansches.
─ Nur bei Einträgerlaufkran:
Die Katzstromzuführung muss als Energiekette ABUPowerline oder ABUS Schleppleitung ausgeführt sein.
─ Nur bei Einschienenkatzbahn:
Die Katzstromzuführung muss als ABUS Schleppleitung oder Schleifleitung ausgeführt sein.