Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Halbportalkran montiert werden kann:
─ Die Toleranzen der Kranbahn muss mit den folgenden Kriterien übereinstimmen.
Die angegebenen Toleranzen entsprechen der DIN 4132 und der VDI-Richtlinie 3576 bei Kraneinstufungen in B1 bis B3.
Lage der oberen Kranbahn im Grundriss B:
|
Ansicht von oben.
─ Abweichung B über die gesamte Länge der Kranbahn: B = ± 10 mm.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als b = ± 0,5 mm.
Höhenlage der oberen Kranbahn C:
| |
|
Wand (Ansicht von der Seite) |
Ansicht von der Seite.
─ Abweichung C über die gesamte Länge der Kranbahn: C = ± 10 mm.
─ Innerhalb von 2 m darf die Abweichung zusätzlich nicht größer sein als c = ± 2 mm.
Höhenlage der Kranbahnen zueinander E:
|
Ansicht im Querschnitt.
─ Die Höhe des Krans (Unterkante Laufräder am oberen und unteren Fahrwerksträger) wird abgezogen.
─ Höhenunterschied (Höhe des Krans wird abgezogen) der Kranbahnen E (in mm) darf nicht größer sein als E = ± 1,0 x Spannweite S (in m, nicht in Millimeter umrechnen sondern Einheit m durch mm ersetzen).
─ Maximaler Höhenunterschied E = ± 10 mm.
Neigung der Kranbahnen zueinander Δhr:
|
Ansicht von der Seite (perspektivisch)
─ Neigung
der Kranbahnen (Höhe des Krans wird abgezogen) zueinander Δhr (in mm)
darf nicht größer sein als Δhr = ± 1,0 x Spannweite S
oder als
Δhr = ± 0,1 x Radstand e
(S und e
in m, nicht in Millimeter umrechnen sondern Einheit m durch mm
ersetzen)
─ Der kleinere der beiden errechneten Δhr-Werte wird als maximale Neigung der Kranbahnen angenommen.
─ Maximale Neigung der Kranbahnen zueinander Δhr = ± 10 mm.
Neigung der Kranbahn aus der Scheitelhorizontalen G:
|
Ansicht im Querschnitt.
─ Abweichung G = 0,6 % der Breite K.
─ Der gelieferte Laufkran muss mit dem im Lageplan vorgesehenen Laufkran übereinstimmen.
─ Es muss festgelegt sein, in welcher Reihenfolge die Laufkrane auf der Kranbahn liegen sollen.
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn die Laufräder des unteren Fahrwerksträgers direkt auf dem Hallenboden fahren und kunststoffbeschichtet sind.
─ Der Hallenboden muss den zu erwartenden Belastungen durch den Halbportalkran standhalten und somit entsprechend tragfähig sein.
─ Der Hallenboden muss einschichtig sein und darf keine weiteren Beschichtungen (Estrich, Fliesen, …) haben, d. h., der Hallenboden muss niveaugleich, eben, und ohne Störkanten sein. Der Reibbeiwert darf einen Wert von my = 0,45 nicht überschreiten. Gegebenenfalls ist im Bereich der Kranbahn eine entsprechende Beschichtung dauerhaft anzubringen.
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn die Laufräder des unteren Fahrwerksträgers auf einer Kranbahn im Hallenboden fahren.
Oberkante Kranbahn |
|
|
─ Als Kranbahn sollte ein I-Träger verwendet werden.
─ Die Oberfläche der Kranbahn darf nicht lackiert, verzinkt oder in anderer Weise beschichtet sein.
─ Die Kranbahn muss bündig mit dem restlichen Hallenboden abschließen.
─ Die Kranbahn muss mindestens eine Breite von 260 mm haben.
Neigung der unteren Kranbahn aus der Scheitelhorizontalen G:
|
Ansicht im Querschnitt.
─ Abweichung G = 0,8 % der Breite K.