Der Gefahrenbereich ist der Bereich links und rechts neben dem unteren Fahrwerksträger. Hier dürfen keine Gegenstände angebracht sein oder abgestellt werden.
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Gefahr durch Hindernisse auf dem Hallenboden! Stößt der untere Fahrwerksträger beim Kranfahren gegen ein Hindernis, kann der Kran beschädigt werden und abstürzen und dadurch Personen töten oder verletzen. Gefahrenbereich auf dem Hallenboden festlegen, einhalten und vor dem Kranfahren kontrollieren. |
Durch die Risikobeurteilung des Betreibers kann der Gefahrenbereich ergänzend zu den hier gemachten Angaben erweitert werden. Der Gefahrenbereich darf jedoch nicht verkleinert werden.
Mindest-Freiraum innen |
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Mindest-Freiraum außen |
Freiraum links und rechts
neben dem unteren Fahrwerksträger festlegen.
Im Freiraum dürfen über den gesamten Verfahrbereich keine feststehenden Gegenstände angebracht sein (z. B. Werkbänke, Regale, Maschinen, …) und keine Gegenstände abgestellt werden (z. B. Paletten, Gitterboxen, Einzelteile, …).
─ Mindest-Freiraum innen: 500 mm
─ Mindest-Freiraum außen: 500 mm
Wenn Gegenstände montiert
oder abgestellt sind: Gegenstände entfernen.
Gefahrenbereich falls
möglich auf dem Hallenboden markieren.