Gefahrenbereich des Krans festlegen

Der Gefahrenbereich ist der Bereich links und rechts neben dem unteren Fahrwerksträger. Hier dürfen keine Gegenstände angebracht sein oder abgestellt werden.

 

Warnung stürzende Last

Gefahr durch Hindernisse auf dem Hallenboden!

Stößt der untere Fahrwerksträger beim Kranfahren gegen ein Hindernis, kann der Kran beschädigt werden und abstürzen und dadurch Personen töten oder verletzen.

Gefahrenbereich auf dem Hallenboden festlegen, einhalten und vor dem Kranfahren kontrollieren.

 

Durch die Risikobeurteilung des Betreibers kann der Gefahrenbereich ergänzend zu den hier gemachten Angaben erweitert werden. Der Gefahrenbereich darf jedoch nicht verkleinert werden.

 

Mindest-Freiraum innen

 

 

Mindest-Freiraum außen

*    Freiraum links und rechts neben dem unteren Fahrwerksträger festlegen.

Im Freiraum dürfen über den gesamten Verfahrbereich keine feststehenden Gegenstände angebracht sein (z. B. Werkbänke, Regale, Maschinen, …) und keine Gegenstände abgestellt werden (z. B. Paletten, Gitterboxen, Einzelteile, …).

─     Mindest-Freiraum innen: 500 mm

─     Mindest-Freiraum außen: 500 mm

*    Wenn Gegenstände montiert oder abgestellt sind: Gegenstände entfernen.

*    Gefahrenbereich falls möglich auf dem Hallenboden markieren.