Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Der Halbportalkran ist zum flächendeckenden Transportieren von Lasten innerhalb der maximalen Tragfähigkeit in einem festgelegten Arbeitsbereich vorgesehen.

─     Der Halbportalkran fährt in einem Arbeitsbereich entlang einer Hallenwand. An der Hallenwand ist eine Kranbahn angebracht, auf der der Halbportalkran fährt. Auf der anderen Seite fährt der Halbportalkran direkt auf dem Hallenboden oder auf einer in den Hallenboden eingelassenen Kranbahn.

─     Lasten dürfen nur mit dem Hubwerk gehoben und transportiert werden. Vor allem dürfen auf dem unteren Fahrwerksträger keine Personen oder Lasten transportiert werden.

─     Der Halbportalkran darf mit langsamer Fahrgeschwindigkeit mit anderen Kranen oder mit dem Endanschlag der Kranbahn zusammenstoßen (Stoß gegen den Sicherheitspuffer). Er wird dadurch nicht beschädigt. Der Halbportalkran darf jedoch nicht mit schneller Fahrgeschwindigkeit mit anderen Kranen oder dem Endanschlag der Kranbahn zusammenstoßen. Dies wird durch redundant geschaltete Kranfahrgrenzschalter und redundant geschaltete Zusammenfahrsicherungen sichergestellt.

─     Der Halbportalkran darf weder kurzzeitig noch dauerhaft im Freien betrieben werden.