Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die HB-Krananlage montiert werden kann:
Die Voraussetzungen zur Montage der HB-Krananlage können durch ABUS durch eine technische Vorklärung geprüft werden.
─ Die technische Vorklärung wird in jedem Fall durchgeführt, wenn die Montage der HB-Krananlage durch ABUS erfolgt.
─ Die technische Vorklärung kann auch durch ABUS durchgeführt werden, wenn die HB-Krananlage selbstständig oder durch andere Montagefirmen durchgeführt wird.
─ Wird keine technische Vorklärung durch ABUS durchgeführt, müssen die folgenden Voraussetzungen vor der Montage selbstständig geprüft und dokumentiert werden.
I-Träger, der als Kranbahn
genutzt werden soll, prüfen:
─ Der I-Träger muss für die Montage vollständig montiert sein (fest verschweißt oder angeschraubt, vollständig belastbar)
─ Der I-Träger und die gesamte Tragkonstruktion (Gebäude, Stahlbau, ...) müssen der Belastung durch den Kran und die angehängte Last standhalten.
─ Der I-Träger darf nur nicht geneigte Flansche haben.
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Ansicht von oben.
─ Die I-Träger müssen über die gesamte Länge parallel verlaufen.
─ Maximale Spurweite lmax = l + 12 mm
─ Minimale Spurweite lmin = l – 12 mm
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Ansicht im Querschnitt.
─ Maximaler Höhenunterschied (in mm) der beiden I-Träger E = ± LS/500.
─ Alle Planungsunterlagen für die HB-Krananlage müssen vorliegen.
Diese Planungsunterlagen werden durch ABUS individuell für jede einzelne HB-Krananlage (oder für den Umbau einer bestehenden HB-Krananlage) erstellt und berechnet.
Die Planungsunterlagen bestehen mindestens aus einem Lageplan und einer Kranzeichnung.
Die Planungsunterlagen, vor allem die Kranüberstände, müssen in jedem Fall genau eingehalten werden.
─ Die Flanschbreite des I-Trägers muss mit der Flanschbreite des Fahrwerks übereinstimmen.
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Flanschbreite F des
I-Trägers messen.
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Vergleichen, ob
Flanschbreite F des I-Trägers innerhalb des Bereichs ist, der auf dem
Fahrwerksbolzen angegeben ist.