Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Seilzug montiert werden kann.
Dabei müssen unter anderem diese Punkte im Rahmen des technischen Genehmigungsverfahrens abgestimmt worden sein:
─ Der geschweißte Kastenträger, auf dem der Seilzug verfährt, muss dem beiliegenden Maßblatt und Datenblatt entsprechen.
─ Der geschweißte Kastenträger, auf dem der Seilzug verfährt, muss einen geraden Obergurt bzw. parallele Flansche haben.
─ Die Katzschienen, auf denen die Laufräder des Seilzugs verfahren, müssen frei von Farbe oder sonstigen Beschichtungen sein.
─ Die Katzstromzuführung muss als Energiekette ABUPowerline oder ABUS Schleppleitung ausgeführt sein.