Mindestens einmal im Jahr muss die tatsächliche Nutzungsdauer (S) im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung dokumentiert werden.
Während der wiederkehrenden Prüfung wird weiterhin die Restlebensdauer überprüft. Hier wird ermittelt, ob die tatsächliche Nutzungsdauer (S) noch kleiner ist als die theoretische Nutzungsdauer (D).
Ist die verbliebene Restlebensdauer sehr gering oder Null, darf das Hubwerk nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Fall ist zunächst eine Generalüberholung des gesamten Hubwerks durch ABUS als Hersteller nötig.
Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Restlebensdauer der FEM
9.755 entnehmen.
Übersicht:
Die Einstufung nach FEM des Hubantriebs auf dem Typenschild
ablesen.
Die entsprechende theoretische Nutzungsdauer D aus der Tabelle
ablesen.
Einstufung nach FEM Lastkollektiv |
1Bm |
1Am |
2m |
3m |
4m |
Leicht |
3200 |
6300 |
12500 |
25000 |
50000 |
Mittel |
1600 |
3200 |
6300 |
12500 |
25000 |
Schwer |
800 |
1600 |
3200 |
6300 |
12500 |
Sehr schwer |
400 |
800 |
1600 |
3200 |
6300 |
Die tatsächliche Nutzungsdauer ermitteln.
Dies kann durch einen Lastkollektivspeicher, durch Dokumentation der Nutzung, durch einen Betriebsstundenzähler oder durch Schätzung erfolgen.
Theoretische Nutzungsdauer (D) und ermittelte tatsächliche
Nutzungsdauer (S) vergleichen.
Die ermittelte Restlebensdauer des Hubwerks im Prüfbuch
dokumentieren.
Ist die theoretische Nutzungsdauer des Hubwerks erreicht: Hubwerk
außer Betrieb nehmen und Generalüberholung durch ABUS durchführen lassen.