Restlebensdauer prüfen

 

Mindestens einmal im Jahr muss die tatsächliche Nutzungsdauer (S) im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung dokumentiert werden.

Während der wiederkehrenden Prüfung wird weiterhin die Restlebensdauer überprüft. Hier wird ermittelt, ob die tatsächliche Nutzungsdauer (S) noch kleiner ist als die theoretische Nutzungsdauer (D).

Ist die verbliebene Restlebensdauer sehr gering oder Null, darf das Hubwerk nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Fall ist zunächst eine Generalüberholung des gesamten Hubwerks durch ABUS als Hersteller nötig.

 

 

Restlebensdauer ermitteln

*   Die genaue Vorgehensweise zur Ermittlung der Restlebensdauer der FEM 9.755 entnehmen.

 

Übersicht:

*   Die Einstufung nach FEM des Hubantriebs auf dem Typenschild ablesen.

*   Die entsprechende theoretische Nutzungsdauer D aus der Tabelle ablesen.

 

 

Einstufung nach FEM Lastkollektiv

1Bm

1Am

2m

3m

4m

Leicht
(Km = 0,5)

3200

6300

12500

25000

50000

Mittel
(Km = 0,5 bis 0,63)

1600

3200

6300

12500

25000

Schwer
(Km = 0,63 bis 0,8)

800

1600

3200

6300

12500

Sehr schwer
(Km = 0,8 bis 1,0)

400

800

1600

3200

6300

 

 

*   Die tatsächliche Nutzungsdauer ermitteln.

Dies kann durch einen Lastkollektivspeicher, durch Dokumentation der Nutzung, durch einen Betriebsstundenzähler oder durch Schätzung erfolgen.

*   Theoretische Nutzungsdauer (D) und ermittelte tatsächliche Nutzungsdauer (S) vergleichen.

*   Die ermittelte Restlebensdauer des Hubwerks im Prüfbuch dokumentieren.

*   Ist die theoretische Nutzungsdauer des Hubwerks erreicht: Hubwerk außer Betrieb nehmen und Generalüberholung durch ABUS durchführen lassen.