Bevor der Kran in Betrieb genommen wird, muss eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden. Der Betreiber ist für diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme verantwortlich.
Der Betreiber des Krans ist für die Auswahl und die richtige Qualifikation des Prüfers verantwortlich.
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Gefahr für Personen! Personen können verletzt werden, wenn die Prüfung falsch durchgeführt wird. Wird anderes als ABUS-Personal mit der Prüfung beauftragt, ist der Betreiber verantwortlich, dass ausreichend qualifiziertes Personal die Anlage prüft. |
Beispiele für befähigte Personen:
─ Personen mit umfassender Kenntnis durch fachliche Ausbildung im Maschinenbau und in der Elektrik von Kranen.
─ Personen mit ausreichender Erfahrung in Betrieb, Montage und Wartung von Kranen.
─ Personen mit umfassender Kenntnis von entsprechenden Regeln der Technik, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften, die im jeweiligen Land gelten.
─ Personen mit regelmäßiger Schulung durch ABUS.
Die befähigte Person, die den Kran prüft, ist für den Umfang und die Art der Prüfung verantwortlich.
Die zu prüfenden Punkte in der folgenden Liste sind eine allgemeine Übersicht über den Umfang der Prüfung von ABUS-Kranen. Je nach Bauart sind nicht alle Komponenten am Kran vorhanden.
Die Entscheidung, ob der Kran in einem einwandfreien Zustand ist, liegt ausschließlich beim Prüfer. Werden Mängel festgestellt, müssen sie beseitigt werden. Der Prüfer entscheidet, ob der Kran danach erneut geprüft werden muss.
Werden durch die vor Ort geltenden Vorschriften weitere Prüfungen verlangt, diese ebenfalls durchführen.
Der Prüfer prüft den betriebsbereiten Kran. Dabei muss dafür gesorgt werden, dass niemand einer vermeidbaren Gefahr ausgesetzt wird.
Mindestens diese Punkte prüfen:
Zustand der Tragkonstruktion prüfen.
Sie darf nicht beschädigt sein.
Falls vorhanden:
Betriebsgrenzschalter prüfen. Das Hubwerk muss an den entsprechenden
Schaltpunkten abschalten.
Falls vorhanden: Warneinrichtungen
prüfen. Sie müssen wie vorgesehen funktionieren.
Alle weiteren
Sicherheitseinrichtungen am Kran prüfen. Sie müssen wie vorgesehen
funktionieren.
Falls vorhanden: Zustand der
Windsicherung prüfen. Sie muss wie erwartet funktionieren.
Statische Prüfung der maximalen
Tragfähigkeit durchführen.
Prüfung mit einer Prüflast mit dem 1,25-fachen der maximalen Tragfähigkeit des Krans durchführen.
Dynamische Prüfung der maximalen
Tragfähigkeit durchführen.
Prüfung mit einer Prüflast mit dem 1,1-fachen der maximalen Tragfähigkeit des Krans durchführen.
Nur wenn nötig: Zusätzliche
landesspezifische Prüfungen durchführen.
Nur innerhalb der EU: Prüfen, ob
eine Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung vorhanden ist.
Auch in den Ländern, in denen kein Prüfbuch vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, die Prüfung im Prüfbuch zu dokumentieren.
Prüfbuch prüfen:
─ Es muss vorhanden sein
─ Es muss in Reichweite aller Personen sein, die mit dem oder am Kran arbeiten.
─ Die Zugehörigkeit zum Kran muss eindeutig beschrieben sein.
─ Alle durchgeführten Prüfungen (z.B. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen der Kranbahn, …) müssen dokumentiert sein.
Auch in den Ländern, in denen kein Prüfbuch vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, die Prüfung im Prüfbuch zu dokumentieren.
Prüfbuch des Krans |
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Das Ergebnis der gesamten
Prüfung im Prüfbuch dokumentieren:
─ Art und Umfang der Prüfung
─ Noch offene Punkte der Prüfung
─ Festgestellte Mängel
─ Beurteilung, ob der Kran betrieben werden darf
─ Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist.
Das Prüfbuch und die gesamte Dokumentation des Krans müssen in Reichweite aller Personen sein, die mit dem oder am Kran arbeiten.
Die durchgeführte wiederkehrende
Prüfung von außen deutlich sichtbar kennzeichnen, z. B. durch eine
Prüfplakette.