Einschaltdauer beachten

 

Die Motoren am Kran sind nicht für einen dauerhaften Betrieb ausgelegt. Sie müssen Pausen zum Abkühlen haben.

 

Aussetzbetrieb

Normalerweise wird ein einzelner Motor an einem Kran (z. B. der Motor am Katzfahrantrieb) nicht über längere Zeit am Stück betrieben, sondern immer nur kurz mit entsprechenden Pausen (in denen dann z. B. der Kranfahrantrieb betrieben wird). Diese Betriebsart wird Aussetzbetrieb genannt.

Wie lange ein einzelner Motor betrieben werden darf und wie lange die Pause zum Abkühlen sein muss, wird durch die Einschaltdauer festgelegt.

Die Einschaltdauer der Hubantriebe und Fahrantriebe steht im Prüfbuch des Krans oder im Abschnitt „Technische Daten“ im Produkthandbuch des Hubwerks oder des Fahrantriebs. Die Werte können auch aus dieser Tabelle entnommen werden.

 

 

*   Die maximal zulässige Einschaltdauer und die maximale Schalthäufigkeit des Hubwerks und der Fahrantriebe beachten.

 

 

Einschaltdauer gesamt

Einschaltdauer langsame Geschwindigkeit

Einschaltdauer schnelle Geschwindigkeit

25 %

2,5 min

 

0,8 min

 

1,7 min

30 %

3 min

 

1 min

 

2 min

40 %

4 min

 

1,3 min

 

2,7 min

50 %

5 min

 

1,7 min

 

3,3 min

60 %

6 min

 

2 min

 

4 min

Hinweis

Die angegebenen Werte (Prozent und Minuten) beziehen sich auf eine Dauer von zehn Minuten. Beispiel: Eine Einschaltdauer von 40 % bedeutet, dass der Motor innerhalb von 10 Minuten maximal 4 Minuten laufen darf und 6 Minuten stillstehen muss.

Weiterhin teilt sich die gesamte maximale Einschaltdauer auf in 1/3 Einschaltdauer für die langsame Geschwindigkeit und 2/3 Einschaltdauer für die schnelle Geschwindigkeit.

 

 

Schalthäufigkeit gesamt

Schalthäufigkeit langsame Geschwindigkeit

Schalthäufigkeit schnelle Geschwindigkeit

150 c/h

100 c/h

50 c/h

180 c/h

120 c/h

60 c/h

240 c/h

160 c/h

80 c/h

300 c/h

200 c/h

100 c/h

360 c/h

240 c/h

120 c/h

Hinweis

Die Werte werden in Schaltungen pro Stunde angegeben. Beispiel: 240 Schaltungen pro Stunde bedeutet, dass der Motor innerhalb von einer Stunde maximal 240 Mal eingeschaltet werden darf.

Weiterhin teilt sich die gesamte maximale Schalthäufigkeit auf in 2/3 der Schaltungen für die langsame Geschwindigkeit und 1/3 der Schaltungen für die schnelle Geschwindigkeit.

 

 

Kurzzeitbetrieb

In besonderen Situationen kann es nötig sein, dass ein Motor länger an einem Stück betrieben werden muss, als im Aussetzbetrieb erlaubt (z. B. wenn eine lange Kranfahrt nötig ist oder ein langer Hakenweg zurückgelegt werden muss). In diesen Fällen können die Motoren im Kurzzeitbetrieb betrieben werden.

Dabei darf der Motor maximal so lange betrieben werden, wie in der Tabelle angegeben. Anschließend muss der Motor abkühlen.

 

Einschaltdauer Kurzzeitbetrieb:

Einschaltdauer im Aussetzbetrieb (Siehe vorherige Tabelle)

Entsprechende Einschaltdauer im Kurzzeitbetrieb für langsame Geschwindigkeit

Entsprechende Einschaltdauer im Kurzzeitbetrieb für schnelle Geschwindigkeit

25 %

5 min

10 min

30 %

5 min

10 min

40 %

10 min

20 min

50 %

10 min

20 min

60 %

20 min

40 min

Tabelle: Einschaltdauer im Aussetzbetrieb und die zugehörige Einschaltdauer, wenn der Motor im Kurzzeitbetrieb betrieben wird.

 

Hinweis

Auch im Kurzzeitbetrieb teilt sich die Einschaltdauer auf in 1/3 Einschaltdauer für die langsame Geschwindigkeit und 2/3 Einschaltdauer für die schnelle Geschwindigkeit.

 

 

Antrieb im Kurzzeitbetrieb betreiben:

*   Wurde der Kran kurz vorher bereits verwendet: Warten bis der Motor auf Umgebungstemperatur abgekühlt ist.

*   Motor mit langsamer und schneller Geschwindigkeit maximal so lange betreiben, wie in der Tabelle angegeben.

Im Kurzzeitbetrieb darf der Motor nicht mehr als 10 Mal eingeschaltet werden.

*   Warten, bis der Motor auf Umgebungstemperatur abgekühlt ist.

*   Motor jetzt erneut im Kurzzeitbetrieb oder im Aussetzbetrieb betreiben.